Spielhalle Seestern Seestern Spielhalle · Bar · Billard
Theke im Seestern bei Nacht mit warmem Licht auf Eichenholz

Goldmann Freizeitcenter GmbH · Dietzenbach · Vor Ort seit Jahren

Über die Goldmann Freizeitcenter GmbH

Betreiber des Seestern an der Justus-von-Liebig-Straße 30. Erlaubt nach § 33c GewO, gebunden an diesen Standort, geführt als Spielhalle für Erwachsene ab 18 Jahren — ausschließlich vor Ort.

Betreiber und Standort

Das Unternehmen in Kürze

Betreiber des Seestern in Dietzenbach ist die Goldmann Freizeitcenter GmbH mit Sitz an der Justus-von-Liebig-Straße 30. Sitz und Spielhalle fallen zusammen — es gibt keine getrennte Verwaltungsadresse. Für Gäste heißt das schlicht: Wer eine Frage hat, bekommt sie dort beantwortet, wo der Betrieb stattfindet, von Menschen, die den Raum jeden Tag öffnen und schließen.

Das Unternehmen ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Offenbach unter HRB 47798 und wird vertreten durch Özkan Tatar als Geschäftsführer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer lautet DE-295611469. Für den Betrieb der Spielhalle liegt eine Erlaubnis nach § 33c GewO vor. Diese Seite legt dar, was diese Angaben bedeuten, welche Erlaubnisse dahinterstehen und nach welcher Haltung das Haus geführt wird.

Das Seestern versteht sich als lokale Spielhalle mit Spielgeräten, Billard und Bar — ein Treffpunkt für Erwachsene in Dietzenbach, kein digitales Angebot. Der Spielbetrieb findet ausschließlich vor Ort statt, der Zugang ist nur ab 18 Jahren möglich. Es gibt keine Online-Wetten, keine Online-Spiele und keine Auszahlungen über das Internet.

Registerblatt des Betreibers

Firma
Goldmann Freizeitcenter GmbH
Sitz
Justus-von-Liebig-Straße 30, 63128 Dietzenbach
Register
HRB 47798, Amtsgericht Offenbach
Vertretung
Özkan Tatar, Geschäftsführer
USt-IdNr.
DE-295611469
Erlaubnis
§ 33c GewO, standortgebunden

Anfragen beantwortet das Team direkt am Standort — telefonisch unter 06074 7284462 oder per E-Mail an [email protected].

Erlaubnis nach § 33c GewO

Die Erlaubnis nach § 33c GewO ist die zentrale gewerberechtliche Grundlage für die Aufstellung von Geldspielgeräten. Sie ist personen- und standortgebunden und nicht übertragbar — sie gilt ausschließlich für den Betrieb an der Justus-von-Liebig-Straße 30.

Was die Vorschrift verlangt

Wer Geräte aufstellt oder damit betraut ist, braucht zusätzlich eine persönliche Erlaubnis. Aufgestellt werden dürfen nur Geräte mit Zulassung der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt. Diese Voraussetzungen erfüllt der Standort: geprüfte Geräte, dokumentierte Aufstellung, klare Zuständigkeit am Tresen und im Saal. Wer den Betrieb ohne diese Erlaubnis aufnehmen würde, handelte rechtswidrig und riskierte ein Verfahren — deshalb ist die Erlaubnis für den Betreiber zentral und für die Stadt ein Kontrollinstrument.

Für Gäste bedeutet sie vor allem Verlässlichkeit: Der Betrieb ist geprüft und genehmigt, die Geräte sind zugelassen, die Zuständigkeiten liegen offen. Die Erlaubnis ist kein Werbemittel, sondern eine Voraussetzung, die regelmäßig überprüft wird.

Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz

Neben der gewerberechtlichen Erlaubnis braucht eine Spielhalle in Hessen zusätzlich eine Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz. Zuständig ist das örtliche Ordnungsamt in Dietzenbach. Auch sie ist an den Standort gebunden — ein Umzug wäre genehmigungspflichtig. Diese doppelte Genehmigungslage unterscheidet eine reguläre Spielhalle von einem reinen Aufstellort ohne Landeserlaubnis.

Aufsicht durch die Ordnungsbehörden

Das Ordnungsamt prüft nicht nur den Antrag, sondern überwacht den laufenden Betrieb. Kontrollen können unangekündigt erfolgen und betreffen Altersfreigaben, Gerätezulassungen und Betriebszeiten. Die Vorgaben müssen täglich eingehalten werden — diese Kontrolle gehört zum Alltag einer regulären Halle.

Der Raum, in dem die Erlaubnis gilt

Ein Haus, drei Zonen zum Ankommen

Blick in die Gerätezone des Seestern bei Nacht
Gerätezone — geordnete Reihen, ruhiges Licht
Billardtisch unter einer Kegelleuchte im Lounge-Bereich
Billard — ein Tisch, eine Lampe, Zeit zum Spielen
Barregal mit warmem Gegenlicht im Seestern
Bar — Eichenholz und warmes Licht

Vor Ort geführt, klar begrenzt, jeden Abend überprüfbar.

Haltung des Hauses — Goldmann Freizeitcenter GmbH, Dietzenbach

Wer das Haus betritt, weiß, was ihn erwartet — und was nicht. Das ist bewusst so gehalten.

Haltung zum kontrollierten Betrieb

Die Goldmann Freizeitcenter GmbH betreibt das Seestern als Vor-Ort-Spielhalle mit klarer Altersgrenze und ohne Onlineangebot. Es gibt keine Wetten, keine Online-Spiele und keine Auszahlungen über das Internet. Diese Ausrichtung ist bewusst und nicht verhandelbar. Sie erleichtert die Einhaltung der Vorgaben und schafft für Gäste einen klaren Rahmen.

Warum es keine Onlineangebote gibt

Onlineangebote würden eine völlig andere rechtliche Struktur erfordern und passen nicht zum Charakter des Hauses. Das Seestern versteht sich als Treffpunkt für Erwachsene in Dietzenbach, nicht als digitales Produkt. Wer spielen möchte, kommt vorbei — und das bleibt der einzige Weg. Diese Entscheidung ist nicht technischer Natur, sondern konzeptionell: Sie hält den Betrieb überschaubar und die Verantwortung klar. Unterhaltung findet bei uns ausschließlich vor Ort statt.

Zutritt nur ab 18 Jahren. Spielbetrieb ausschließlich vor Ort.

Am Einlass wird das Alter geprüft. Gäste unter 18 Jahren erhalten keinen Zutritt. Das Haus führt keine Online-Wetten, keine Online-Spiele und keine Auszahlungen über das Internet — alles, was im Seestern stattfindet, findet im Raum an der Justus-von-Liebig-Straße 30 statt.

Register · Hessen

Das Umfeld in Hessen

Hessen zählt zu den Bundesländern mit einer vergleichsweise dichten Regulierung von Spielhallen. Das Hessische Spielhallengesetz regelt unter anderem Standortabstände, Öffnungszeiten und Werbebeschränkungen. Wer eine Halle betreiben will, muss diese Vorgaben von Anfang an mitdenken — der Markt konzentriert sich dort auf Betreiber, die mit den Regeln vertraut sind.

HEGeprüftes Umfeld

Was die Erlaubnis für Gäste bedeutet

Fest geregelte Öffnungszeiten — Montag bis Samstag 10:00 bis 04:00 Uhr, Sonntag und Feiertage 12:00 bis 04:00 Uhr — kontrollierter Zugang und zugelassene Geräte. Wer das Seestern besucht, findet einen Betrieb, der nach klaren Regeln arbeitet.

Die Rolle des Ordnungsamts im Alltag

Das Ordnungsamt nimmt Anträge entgegen, prüft die lokalen Voraussetzungen und begleitet Aufsicht und Betriebskontrolle. Für Gäste ist das selten sichtbar — es sorgt im Hintergrund für ein geordnetes Umfeld.

Regionale Verbindungen im Rhein-Main-Gebiet

Die GmbH ist Teil eines regionalen Netzes, zu dem auch Standorte in Rodgau gehören. Die Häuser teilen Standards bei Geräten und Betriebsführung, arbeiten aber mit eigenen Erlaubnissen. Dietzenbach wird eigenständig erlaubt und eigenständig geführt.

Sicherheit und Verantwortung

Der Betreiber trägt die Verantwortung für Jugendschutz und regelmäßige Geräteprüfung. Bei Fragen oder Hinweisen wenden sich Gäste an das Personal oder an [email protected] — Rückmeldungen werden ernst genommen und bei Bedarf an die zuständigen Stellen weitergegeben. Mehr zur praktischen Seite des Besuchs steht in der Hausordnung.

18+

Geprüft, gebunden, vor Ort.

Spielhalle Seestern, Justus-von-Liebig-Straße 30 in Dietzenbach — Erlaubnis nach § 33c GewO plus Hessisches Spielhallengesetz. Öffnungszeiten: Montag bis Samstag 10:00–04:00 Uhr, Sonntag und Feiertage 12:00–04:00 Uhr.

§33c

GewO-Erlaubnis

HE

Spielhallengesetz

10–04

Feste Zeiten

Blick vom Eingang in den Gastraum des Seestern

Kurze Antworten

Häufige Fragen zum Betreiber

Vier Einträge aus dem Register — Betreiber, Erlaubnis, Angebot und Anfahrt in Kürze.

Akte 47798 · Offenbach
Wer betreibt das Seestern?

Die Goldmann Freizeitcenter GmbH mit Sitz in Dietzenbach, eingetragen unter HRB 47798 beim Amtsgericht Offenbach, vertreten durch Özkan Tatar. Sitz und Spielhalle liegen an derselben Adresse: Justus-von-Liebig-Straße 30.

Welche Erlaubnisse liegen vor?

Die Erlaubnis nach § 33c GewO für die Aufstellung von Geldspielgeräten und die Erlaubnis nach dem Hessischen Spielhallengesetz, erteilt vom örtlichen Ordnungsamt. Beide sind standortgebunden und gelten für die Justus-von-Liebig-Straße 30.

Betreibt das Unternehmen Onlineangebote?

Nein. Es gibt keine Online-Wetten, keine Online-Spiele und keine Auszahlungen über das Internet. Der Spielbetrieb findet ausschließlich vor Ort in Dietzenbach statt, der Zutritt ist nur ab 18 Jahren möglich.

Wo finde ich Öffnungszeiten und Anfahrt?

Die festen Zeiten — Montag bis Samstag 10:00 bis 04:00 Uhr, Sonntag und Feiertage 12:00 bis 04:00 Uhr — stehen auf der Seite Öffnungszeiten. Praktische Hinweise für den ersten Besuch finden sich unter Besuch planen, Fragen an das Haus gehen an Kontakt.

Direkt am Standort

Fragen an das Haus?

Das Team antwortet direkt am Standort — zur Erlaubnislage, zum Ablauf am Einlass oder zur Hausordnung. Oder lesen Sie weiter, wie ein Abend im Seestern abläuft.